ADMINISTRATIVE FORMALITÄTEN

Für ein Praktikum in Europa:

Sofern Sie Angehöriger eines Mitgliedsstaates der EU sind, haben Sie für die Einreise in ein anderes europäisches Land keinerlei Formalität zu leisten, außer Ihren Personalausweis oder Ihren Pass zu zeigen.

Wenn Sie jedoch die Leistungen der Krankenversicherung weiterhin in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine europäische Sozialversicherungskarte bei Ihrer Krankenversicherungkasse beantragen.

Der Leistungsanspruch ist abhängig von der Praktikumsart, der Nationalität des Unternehmens das Sie beschäftigt sowie Ihrem Gastland. Informationen zu Ihrem Krankenversicherungsschutz finden Sie bei Ihrer Kasse.

   
 

Für ein Praktikum außerhalb der EU:

Wenn Sie die EU verlassen, brauchen Sie mithin ein Visum.

Die Mobilitätsabkommen zwischen Deutschland und Australien und Deutschland und Kanada vereinfachen die administrativen Schritte. Sie müssen jedoch Ihren Antrag auf ein Arbeitsurlaubsvisum für Studenten bei der australischen oder kanadischen Botschaft in Deutschland stellen. Sie erhalten dann ein „Arbeitsurlaubsvisum“ für Australien bzw. ein Zeitarbeitsvisum für Kanada. Mehr Informationen unter
www.germany.embassy.gov.au oder www.dfait-maeci.gc.ca.

Um in die USA zu gehen, brauchen Sie ein J-1 Visum. Unser Partner kümmert sich um die Zusammenstellung der Visumsantragsunterlagen.

Um nach Kolumbien zu gehen, brauchen Sie ein Zeitarbeitsvisum. Dieses Visum wird beim Kolumbianischen Generalkonsulat beantragt. www.botschaft-kolumbien.de/

Um nach Chine, zu gehen, brauchen Sie ein Studentenvisum. Dieses Visum wird beim
Konsulat der Chinesischen Republik beantragt. www.china-botschaft.de/

 
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